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Sachverständig für Datenschutz
und Datensicherheit

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Herzlich Willkommen

bei Triades Datenschutz

Triades Datenschutz Datensicherheit Büro

Mit Datenschutz Wertschätzung und Vertrauen steigern:

Bei Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten

Triades Datenschutz Datensicherheit

Wir liefern ihnen die drei Säulen im Datenschutz

– Recht, Technik, Organisation.

Gehen Sie im Datenschutz auf Nr. Sicher

– mit zertifizierten Partnern (TÜV, GDD)

Ihr Masterplan zur Umsetzung der EU DSGVO

– PrivazyPlan® von DSB-MIT-SYSTEM®

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TRIADES DATENSCHUTZ
Sachverständigenbüro für Datenschutz & Datensicherheit

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER FÜR EXTERNEN DATENSCHUTZ FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN.

Wir übernehmen Mandate als externe Datenschutzbeauftragte, beraten Sie zum Thema Datenschutz und Datensicherheit und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Datenschutzpflichten.

 

Mit uns erledigen Sie vor allem das Wichtigste:

Alle bußgeldrelevanten Pflichten der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG etc.) zu erfüllen.

 

Welche Kunden betreuen wir:

WIr betreuen gerne Kunden, die mit uns übereinstimmen, dass Datenschutz ein wichtiges Mittel zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Menschen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist. Daraus leitet sich die grundsätzliche Bereitschaft ab, mit uns zusammen belastbaren Datenschutz aufzubauen.

Aus welchen Branchen unsere Kunden kommen erfahren Sie in den FAQ.

DATENSCHUTZ IM ÜBERBLICK

DEFINITION

Datenschutz bedeutet, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten seine Persönlichkeitsrechte verletzt oder beeinträchtigt werden. (Art. 1 DSGVO). Datenschutz ist notwendig damit Menschen über ihre personenbezogenen Daten und deren Verwendung selbst bestimmen können.

ZIEL & ZWECK

Datenschutz regelt den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Datenschutz ist nicht der physische Schutz der Daten bzw. der Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlagen. Dies ist eine Angelegenheit der Datensicherheit, wobei die Datensicherheit als Werkzeug zur Umsetzung des Datenschutzes zu verstehen ist. Ziel und Zweckbestimmung des Datenschutzes ist vielmehr der Schutz natürlicher Personen vor Rechtsverletzungen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Deutschland: Grundgesetz (GG) Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1: Wahrung des Persönlichkeitsrechts (Recht auf informationelle  Selbstbestimmung) der Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Urteil des BVerfG von 15.12.1983 – Volkszählungsurteil). Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Zentrale nationale Regelungsnorm für den Datenschutz, entwickelt über Öffnungsklauseln der DSGVO, im Zusammenwirken mit anderen Gesetzen z.B. §7 UWG, TMG, TKG etc.

Europa: Art. 8 Abs. 1 Grundrechte-Charta (GRCh): Jede Person hat ein Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Art. 7 und  8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Jede Person hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Die übergeordnete Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten und schafft verbindliche Grundlagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

BEDEUTUNG

Datenschutz bedeutet im Kern Schutz der einzelnen Personen und unserer demokratischen Grundordnung. Missbrauch personenbezogener Daten hat zum Teil schwere materielle und immaterielle Konsequenzen für die Betroffenen. Durch unbefugte Offenlegung, Veränderung und Verlust von personenbezogenen Daten, verursacht durch Unwissenheit und Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen, können vielfältige Rechte verletzt werden, z.B. das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild usw. und Tatbestände wie z.B. Mobbing, Nötigung, Diebstahl, Identitätsmissbrauch, Betrug, Erpressung  usw. entstehen.

Doch damit nicht genug, durch eine ungehinderte Sammlung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch staatliche Organe und Unternehmen entstehen Zustände, die die Rechte und Freiheiten aller Menschen bedrohen, beschränken, verletzen oder sogar aushebeln können. Beispiele: Wahlbeeinflussung (Cambridge Analytica Skandal), Überwachungsstaat (Gesichtserkennung mit sozialem Punktesystem in China), Profilbildung (Freie Vermarktung und Verknüpfung von Daten für willkürliche Zwecke). Damit dies nicht passiert, wurde in Europa mit der DSGVO und in Deutschland seit über 40 Jahren mit dem BDSG der dazu notwendige Schutz geschaffen. Wenn wir unsere Art und Weise zu leben beibehalten wollen, müssen wir Datenschutz als wichtigen Schutzfaktor begreifen und ernsthaft anwenden.

WANN BENÖTIGE ICH EINEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?

Alle Pflichten der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) müssen auch ohne Benennung eines DSB vom Unternehmen eingehalten werden.

Mindestens 20 Mitarbeiter

„verarbeiten“ personenbezogene Daten z.B. erheben, erfassen, organisieren, ordnen, speichern, anpassen, verändern, auslesen, abfragen, verwenden, offenlegen, löschen, vernichten etc.. Auch Praktikanten, Mini-Jobber, Teilzeitkräfte usw. zählen hier als Mitarbeiter. Unter „verarbeiten“ ist schon der mögliche Zugriff auf diese Daten zu verstehen. Beispiel: Zugriff auf einen E-Mail-Account.

Personenbezogene Daten

sind nach Art 4 DSGVO: Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse natürlicher Personen wie z.B. Name, Adresse, Geburtstag, Geschlecht, Beruf, Gehalt, IP-Adresse, Verhalten, Aufenthaltsort uvm. sowie alle Daten, die eine Person beschreiben oder einer Person direkt oder indirekt zugeordnet werden können.

Weitere Faktoren für eine DSB Benennung

Unternehmen die nach Art 9 DSGVO besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten (z.B. Gesundheitsdaten) müssen ggf. einen DSB benennen.

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Wie ist die Lage, wenn mein Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter hat?

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Erledigt der Datenschutzbeauftragte die Arbeiten zur Erfüllung der Pflichten für mich?

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Wie kann ich die Pflichten erfüllen, wenn ich dazu keine Kapazitäten (Zeit, Personal) habe?

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Wie kann ich ohne Datenschutzbeauftragten die Pflichten zum Datenschutz erfüllen?

Antworten auf diese Fragen und weitere interessante Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter FAQs.