DIE EU DSGVO
Das neue europäische Datenschutzgesetz wird am 25.05.2017 wirksam!
Nach einem langen Weg hat Europa sich am 25.05.2016 eine neue gesetzliche Grundlage für den Datenschutz gegeben und die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) in Kraft gesetzt. Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzrecht, sowohl für die Europäer, als auch für die außereuropäischen Marktteilnehmer. Siehe: www.privacy-regulation.eu.
Doch als wäre dies nicht schon genug Veränderung, hat der deutsche Gesetzgeber die Öffnungsklauseln der DSGVO genutzt und das seit 1997 bestehende Bundesdatenschutzgesetz komplett novelliert. Das sogenannte BDSG-neu wird ebenfalls am 25.05.2018 eingeführt und bringt weitere komplizierte Regelungen mit sich. Siehe www.bdsg2018.de.
Am 25.05.2017 endet auch die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der DSGVO. Bis dahin haben betroffene Unternehmen noch Zeit die Pflichten der neuen Verordnung aus Brüssel zu erfüllen.
Wer ist davon betroffen?
Jedes Unternehmen in Deutschland, welches personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. in E-Mails, oder per Kontaktformular im Internet, oder in Form einer Personalakte) wird den Datenschutz gewährleisten müssen. Sofern dabei mehr als 10 Beschäftigte personenbezogene Daten verarbeiten (weil sie z.B. über einen eigenen E-Mail Account verfügen), hat die Unternehmensleitung in Deutschland auch einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Mehr zum Thema Datenschutzbeauftragter lesen sie hier: Datenschutzbeauftragter DSGVO